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   BVerwG, 05.06.1985 - 6 C 71.84   

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https://dejure.org/1985,6755
BVerwG, 05.06.1985 - 6 C 71.84 (https://dejure.org/1985,6755)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1985 - 6 C 71.84 (https://dejure.org/1985,6755)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1985 - 6 C 71.84 (https://dejure.org/1985,6755)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Voraussetzungen einer "hinreichend sicheren Überzeugung" im Hinblick auf die Gewissensentscheidung - Erforderlichkeit der Anhörung ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1985 - 6 C 71.84
    Der erkennende Senat hat dies in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4 = DÖV 1985, 199) im Anschluß an den Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = NVwZ 1984, 447) näher ausgeführt, so daß die vom Verwaltungsgericht für die Zulassung der Revision angenommene grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache jedenfalls jetzt nicht mehr besteht.
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1985 - 6 C 71.84
    Wäre es auch unter Berücksichtigung der vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) dargestellten Beweisanforderungen zu dem Ergebnis gekommen, der Kläger habe eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen, so hätte es der Ausführungen über nunmehr - etwa im Hinblick auf die Regelung des § 5 KDVG - geltende geringere Anforderungen nicht bedurft.
  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1985 - 6 C 71.84
    Der erkennende Senat hat dies in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4 = DÖV 1985, 199) im Anschluß an den Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = NVwZ 1984, 447) näher ausgeführt, so daß die vom Verwaltungsgericht für die Zulassung der Revision angenommene grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache jedenfalls jetzt nicht mehr besteht.
  • BVerwG, 19.09.1984 - 6 B 172.84

    Kriegsdienstverweigerung - Entschädigung - Begründungsanforderungen - Anhörung -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1985 - 6 C 71.84
    Da dieses Indiz für Wehrpflichtige, die - wie der Kläger - ihren Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vor dem 1. Juli 1983 gestellt haben, entfällt, muß hier das zuständige Prüfungsgremium die von § 14 Abs. 1 KDVG geforderte "hinreichend sichere Überzeugung" auf andere, nämlich herkömmliche Weise in der durch § 14 Abs. 2 und 3 KDVG modifizierten Form (vgl. dazu Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - 6 B 172/84]>) gewinnen, so daß für diese Fälle die bisher geübte Gewissenserforschung nicht abgeschafft ist.
  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 19.86

    Bestimmung des Überzeugungsmaßstabs hinsichtlich einer Anerkennung als

    In dem oben und auch vom Verwaltungsgericht erwähnten Urteil vom 24. Oktober 1984 sowie auch in seiner weiteren Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 5. Juni 1985 - BVerwG 6 C 71.84 - und vom 3. März 1986 - BVerwG 6 C 19.85 -) hat der Senat näher ausgeführt, daß und warum für Wehrpflichtige, die - wie der Kläger - ihren Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vor dem 1. Juli 1983 gestellt haben und die deshalb keinen verlängerten zivilen Ersatzdienst zu leisten haben, das zuständige Prüfungsgremium die von § 14 Abs. 1 KDVG geforderte hinreichend sichere Überzeugung auf herkömmliche Weise in der durch § 14 Abs. 2 und 3 KDVG modifizierten Form gewinnen muß, so daß für diese Fälle die bisher geübte Gewissenserforschung nicht abgeschafft ist.
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